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   LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08   

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LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08 (https://dejure.org/2009,57212)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 2 O 337/08 (https://dejure.org/2009,57212)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 2 O 337/08 (https://dejure.org/2009,57212)
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  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Gelingt eine Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil nicht, so ist im Zweifelsfall von einem Werturteil auszugehen (BVerfGE 85, 1 ff.).

    Dann würden sich bei der streitgegenständlichen Äußerung wertende und tatsächliche Elemente gleichermaßen gegenüberstehen, ohne dass einer Seite der Vorzug gegeben werden könnte, so dass nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch dann im Zweifel von einem Werturteil auszugehen wäre (BVerfGE 85, 1 ff.).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Maßgeblich ist nicht das subjektive Verständnis einer Partei, sondern der objektive Sinn der Erklärung, also das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände das unvoreingenommene verständige Publikum zumisst (BGHZ 139, 95).

    Sofern mehrere sich nicht gegenseitig ausschießende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich sind, ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zu Grunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1998, 3047).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Es ist weiter in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Meinungsfreiheit im Grundsatz Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz hat, soweit eine Äußerung auch unter Angabe des Namens Gegenstand geistiger Auseinandersetzung ist (BVerfG NJW 1983, 1415).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Es streitet eine Vermutung für die Freiheit der Rede (BVerfG NJW 1995, 3303; Seyfarth, NJW 1999, 1287).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Der Betroffene muss gleichsam jenseits selbst polemischer und überspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt sein (BVerfG NJW 2000, 1036).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Schmähkritik liegt vor, wenn sich die streitbefangene Äußerung in persönlicher Herabsetzung erschöpft (BVerfG NJW 1991, 95).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder aber ob überwiegend, wenn auch vermischt mit Werturteilen, über tatsächliche Vorgänge oder Zustände berichtet wird (BGH WM 2002, 937).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Der BGH ordnet selbst die Produkttests der Stiftung Warentest als wertende Meinungsäußerung ein, bei der die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen den Testberichten nur als unselbständige Wertungselemente untergeordnet seien (BGHZ 65, 325).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (OLG Köln, 15 U 174/08; BVerfG NJW 2003, 3760).
  • OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08

    Antisemitismusstreit

    Auszug aus LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (OLG Köln, 15 U 174/08; BVerfG NJW 2003, 3760).
  • OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch einer Personenhandelsgesellschaft, die mit

  • OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00

    Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik

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